Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den nachfolgenden Regelungen und dem Inhalt des geschlossenen Vertrages gilt zunächst die Regelung des Vertrages.
Für zukünftige Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schopp24 auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.
Angebote von Schopp24 sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
Bei der regelmäßig vorgesehenen Textform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Schopp24 zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch Schopp24 zustande.
Verträge werden zwischen Auftraggeber und Schopp24 vorerst für eine unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch mindestens für 1 Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen drei Monate zum Ablauf des Vertrages und bedarf der Textform. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Die in Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig.
Verträge, die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch Schopp24 ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von Schopp24 in das zu pflegende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.
Für Schlüsselverluste und für durch das Personal von Schopp24 herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Schopp24 gemäß Nr. 11 dieser Bedingungen.
Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen – nicht oder fehlerhaft, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Schopp24 nicht schadenersatzpflichtig machen. Schopp24 wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Mitarbeiter, Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von Schopp24 betreut wird und wie dessen Bewohner Schopp24 erreichen können.
Schopp24 verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zu dem Schopp24 stehen. Schopp24 ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen.
Die Ausführung und die Mitarbeiter werden durch den Schopp24 überwacht. Der Auftraggeber ist gegenüber den Mitarbeitern von Schopp24 nicht weisungsbefugt. Die Mitarbeiter von Schopp24 stehen in keiner vertraglichen Beziehung zum Auftraggeber.
Nach Beendigung des Vertrages, ist Schopp24 verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Schopp24 jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu. Für ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, sowie angepasste Arbeitskleidung sorgt Schopp24. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine eventuell notwendige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Die vereinbarten Leistungen werden im Leistungsverzeichnis zum Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig sein, so wird Schopp24 dem Auftraggeber ein Angebot unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.
Schopp24 stellt die für die Arbeiten erforderlichen und geeigneten Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf eigene Kosten zur Verfügung. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden.
Der Auftraggeber stellt das zur Dienstleistung notwendige fließende Wasser, Strom, Abfallbehälter sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. kostenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von Schopp24 nach deren Beendigung unverzüglich zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die Schopp24 nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt.
Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung vom Schopp24 ausdrücklich bestätigt wird. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, ist der Schopp24 zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB dem Schopp24 eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der beauftragten Flächen und Gegenstände nicht an Schopp24 weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der beauftragten Flächen trifft.
Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Vergütung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungstellung, ohne jeden Abzug auf das von Schopp24 bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.
Werden von Schopp24 Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.
Spätestens 15 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung tritt Verzug und damit Zinszahlungspflicht ein. Der Verzugszins beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer und 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher.
Bei Zahlungsverzug ist der Schopp24 berechtigt, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.
Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt Schopp24 zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können. Bei Zahlungsverzug ruhen die Auftragsverpflichtungen des Schopp24s nebst dessen Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag entbunden ist.
Das Personal von Schopp24 ist nicht zum Inkasso berechtigt. Trotzdem geleistete Zahlungen an das Personal entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der Schopp24 zustehenden Vergütung.
Der Schopp24 haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet der Schopp24 im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihm, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Soweit den Schopp24 keine vorsätzliche Schadensersatzhaftung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung von Schopp24 für die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung verwiesen, die dem Grunde und der Höhe nach beschränkt, folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
€ 3.000.000.- für Personenschäden je Schadensfall
€ 3.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall
€ 50.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung von Schopp24.
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitnehmer abzuwerben.
Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist Schopp24 berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.
Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe von dem 3-fachen des vereinbarten Honorars des betroffenen Personalsfür die Laufzeit von drei Monaten verpflichtet, gleich ob der Abgeworbene zuvor als Angestellter oder Subunternehmer für Schopp24 tätig war oder ist.
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann Schopp24 den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Schopp24 berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag durchzuführen.
Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der Dienstleistungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bei Laufzeitverträgen findet eine jährliche Anpassung des vereinbarten Entgelts i.H.v. derzeit 3% statt.
Schopp24 verpflichtet sich, die Daten des Auftraggebers vertraulich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Geschäftsnotwendige Daten werden, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert, verarbeitet und verwaltet.
Die Unwirksamkeit einzelner AGBestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist unter Anwendung des § 157 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung zu finden, die dem beiderseitigen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Für die Durchführung des Vertrages gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienst- und Werkvertragsrechts.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
Berlin, 01.01.2026

Unternehmen
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12277 Berlin
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